Kostenübernahme

Die Kostenfragen sind von Ihnen im Vorfeld einer Aufnahme mit den jeweiligen Kostenträgern zu klären. Der Sozialdienst kann Sie hierbei beratend unterstützen.

Sicherlich machen Sie sich Gedanken über die Kosten unserer Angebote. Welche Kosten übernommen werden, muss vor der Aufnahme im Stephanuswerk Isny mit dem jeweiligen Kostenträger geklärt werden.

Dabei lassen wir Sie nicht alleine. Unser Sozialdienst unterstützt Sie gerne. Wir beraten Sie darin, welche Möglichkeiten der Finanzierung es für Sie gibt und welche Hilfen Sie beantragen können.

Die Kosten für die Assistenzleistungen werden im Regelfall von Ihrem Träger der Eingliederungshilfe übernommen. In manchen Fällen trägt auch eine Berufsgenossenschaft die Kosten. Personen, die vermögend sind, müssen die Kosten eventuell selbst übernehmen.

Da wir kein Pflegeheim sind, rechnen wir nicht mit den Pflegekassen ab.

 

Die Kosten für die Unterkunft (Miete) und der Verbrauchsgüter müssen Sie in der Regel selbst bezahlen. 
Eventuell haben Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Sie beantragen diese Leistung bei dem zuständigen Sozialamt. 

Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, beantragen Sie diese Leistung bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Die Kostenfragen sind von Ihnen im Vorfeld einer Aufnahme mit den jeweiligen Kostenträgern zu klären. Der Sozialdienst kann Sie hierbei beratend unterstützen.