Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit. Beide Maßnahmen werden von unserem Bildungszentrum durchgeführt. In einem geschützten Rahmen lernen Sie alle wichtigen Dinge, die Sie für die Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.
Ziel ist, dass Sie nach dem Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich wissen, wo und was Sie in Zukunft arbeiten möchten, ob in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) oder in einer Firma auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der Berufsbildungsbereich beginnt mit einem dreimonatigen Eingangsverfahren. In dieser Zeit wird ein persönlicher Förderplan für Sie erstellt. Dieser Plan zeigt, welche Ziele wichtig sind, damit Sie in das Arbeitsleben starten können.
Nach dem Eingangsverfahren beginnen Sie eine zweijährige Ausbildung im Berufsbildungsbereich. Das Ziel dieser Ausbildung ist, Ihnen eine realistische Aussicht auf eine Beschäftigung zu geben, und zwar durch:
Der Berufsbildungsbereich hilft Ihnen, die Arbeitsschritte zu erlernen, die für Arbeitsplätze notwendig sind. Je nach Ihren Fähigkeiten können Sie später auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten oder in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Dazu gehören auch Praktika oder längere Einarbeitungszeiten.
Bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt werden Sie von unserem Jobcoach unterstützt, und falls nötig, vom Integrationsfachdienst. Ob dafür eine spezielle Ausbildung oder Teilqualifikationen nötig sind, wird individuell geprüft.
Arbeitsbegleitende Maßnahmen (ABM) sind zusätzliche Angebote, die Ihnen helfen, sich weiterzuentwickeln und neue Fähigkeiten zu lernen. Die ABM ergänzen die regulären Arbeitsaufgaben in der Werkstatt.
In den ABM können Sie viele verschiedene Dinge lernen, zum Beispiel:
Arbeitsbegleitende Maßnahmen bieten Ihnen tolle Möglichkeiten. Sie helfen Ihnen dabei, Ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Mit den neuen Fähigkeiten haben Sie bessere Chancen, in der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Job zu finden.