Ihr Anspruch ist unsere Motivation |
Nach dem SGB IX müssen Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen. Andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Wenn Sie Aufträge an unsere anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen erteilen, können Sie 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrags (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Evangelische Heimstiftung GmbH
Stephanuswerk Isny
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88316 Isny im Allgäu
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