Berechnungstabelle

Hier können Sie die Höhe der Ausgleichsabgabe für Ihr Unternehmen berechnen.

Opens external link in new windowBerechnungstabelle (ohne Gewähr)

Für an uns erteilte Aufträge können gemäß § 140 SGB IX bis zu 50 Prozent der Arbeitskosten des Rechnungsbetrags auf die jährlich zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden (Arbeitskosten werden im Kostenvoranschlag und in der Rechnung gesondert ausgewiesen).


Stephanuswerk Isny, Maierhöfener Straße 56, 88316 Isny

Tel. (0 75 62) 74-0, info.stephanuswerk(at)ev-heimstiftung.de